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INFO: Zahlungsarten + Begriffe Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net/ Letter of Intent / LOISchriftliche Erklärung in
Verträgen, in denen sich die
Vertragspartner gemeinsamer Verhandlungsziele
versichern oder eine
Partei einer anderen eine - in der Regel
unverbindliche - Offerte macht. Bankauskunft / BCLBankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Bei Geschäftskunden können nach Handelsbrauch allgemeine Auskünfte gegeben werden. Für Auskunftsanfragen zwischen Banken haben diese entsprechende Grundsätze vereinbart. So sind Auskunftsanfragen grundsätzlich nur schriftlich zu stellen, wobei angegeben wird, ob die Anfrage im Eigen- oder im Kundeninteresse erfolgt. Bankauskünfte sollen immer allgemein gehalten sein. Sie werden nur aufgrund von Erkenntnissen erteilt, die der auskunftgebenden Stelle vorliegen, ohne dass Recherchen angestellt werden. Der Kunde, der eine Bankauskunft erhält, ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er empfangene Informationen nur für den angegebenen Zweck verwenden und nicht an Dritte weitergeben darf. Angebot / FCO
Waren oder
Dienstleistungen, die zum
Verkauf und / oder
Tausch bereitstehen. Bankgarantie (BG)abstraktes
Zahlungsversprechen einer Bank für den Fall,
dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit übernimmt das
Kreditinstitut dafür eine
Garantie, dass ein bestimmter
Erfolg (möglicher
Schaden) eintritt (nicht eintritt). Die Bank
ist verpflichtet, bei einer
Inanspruchnahme aus der Bankgarantie auf erste
Anforderung zu zahlen. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat 1992 Einheitliche Richtlinien für auf Anforderung zahlbare Garantien (ERG) (ICC-Publikation Nr. 458/1) veröffentlicht, die Grundsätze der internationalen Bankgarantiepraxis wiedergeben. >Irrtum, Änderung und Druckfehler vorbehalten!< |
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