|
|
Liebe Geschäftspartner, anstatt die ganze Chose zu unterschreiben und zu sagen "her mit einem Vertrag und durchstellen zum Lieferanten", um sich Preis und Kontingent zu sichern, wird herumgemacht und sich an der Softprobe oder der Spezifikation oder dem POP, den Zahlungsbedingungen oder irgendwas anderem aufgehängt!! Dinge, die im Nachhinein noch leicht und locker zu regeln sind. Die gewünschte Spezifikation und auch alles andere kann im Vertrag festgelegt werden, entsprechen ihr die Lieferung nicht, geht sie zurück und wird nicht bezahlt!! Nein, man wartet wegen völlig unwichtigen Dingen, bis clevere Schnellentschlossene die Sonderkontingente weggeschnappt haben und jammert anschließend über davonlaufende Betriebskosten und entgangener Provisionen!! Wer sagt denn, dass die vorher abgegebene Softprobe auch nachher mit der Lieferung identisch ist? Hier zu "bescheißen" um einen Vertrag zu bekommen, wäre doch eine der leichtesten Übungen, oder nicht? Manchmal stellen sich die Käufer wirklich so dumm an, dass man sich echt fragen muss, was die im Hirn haben. Ein abschließendes Wort zu der Forderung nach einer Liefergarantie vorab, also einem POP. Diese Forderung eines Interessenten ist gelinde artikuliert "unverschämt" und großkotzig. Der Lieferant soll einen riesigen Verwaltungsaufwand bestreiten und das auch noch für Interessenten, die weder eine rechtsverbindliche Abnahmeerklärung abgegeben, noch den konkreten Nachweis erbracht haben, dass die die georderte Menge dann auch bezahlen können? Der wäre doch bescheuert, seinen Kostenapparat mit Hirngespinsten aufzublähen. Der weiß doch ganz genau, dass von 100 Anfragen mindestens 99 sowieso "faul" sind. Mit schönen Grüßen Ihr EDGAR BOEHM
|
|
Copyright © 2006 [Edgar Boehm]. Alle Rechte
vorbehalten. Irrtum, Änderungen, Druckfehler und Zwischenverkauf vorbehalten.
Alle Angaben auf dieser Webseite ohne Gewähr. |