|
"Handeln, das ist, wozu
wir da sind." |


| |
http://www.icc-deutschland.de
Seit mehr als 30 Jahren engagiert sich die Internationale
Handelskammer (ICC) in der Korruptionsbekämpfung. Bereits 1977 veröffentlichte
sie einen Bericht über Korruption im Geschäftsverkehr mit Handlungsempfehlungen.
Großes Interesse fand der Bericht bei internationalen Organisationen wie der
OECD und den Vereinten Nationen. Seitdem arbeitet die ICC in diesem Bereich eng
mit beiden Organisationen zusammen. Die Handlungsempfehlungen waren die
Grundlage für einen
internationalen Kodex >> der ICC (ICC Rules of Conduct and Recommendations
for Combating Extortion and Bribery). Dieser wurde mehrfach überarbeitet und
aktualisiert, zuletzt in 2005.
Darüber hinaus bietet die ICC die praxisbezogene Publikation
RESIST >> an, die Unternehmen hilft, ihre Mitarbeiter in Fortbildungen und
Anti-Korruptionstrainings zu schulen.
In 2008 hat die
ICC Richtlinien zum Thema Whistleblowing >> veröffentlicht, die Unternehmen
bei der Entwicklung und Einführung von Whistleblowing-Programmen helfen sollen.
Die freiwilligen ICC
Guidelines on Agents, Intermediaries and Other Third Parties >> geben
Unternehmen Hinweise zur Auswahl und Verwaltung Dritter.
Die ICC Deutschland hat 1998 in Zusammenarbeit mit den deutschen
Mitgliedern einen praxisorientierten Verhaltenskodex aufgestellt. In 2008 wurde
der Kodex gemeinsam mit dem DIHK und als Broschüre
Korruption bekämpfen - Ein ICC-Verhaltenskodex für die Wirtschaft >> herausgegeben.
Unternehmen können die Richtlinien als Anregung für eigene Kodizes nutzen. Ein
gedrucktes Exemplar kann
hier >> gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro angefordert werden.
Korruption bekämpfen - Ein ICC-Verhaltenskodex für die
Wirtschaft
I.
Firmenethik und Vorbildfunktion der Unternehmensleitung
II. Vorgaben für Mitarbeiter
1. Korrekter Umgang mit Geschäftspartnern und Behörden
2. Verantwortlicher Umgang mit Geschenken
3. Klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatbereich
4. Vermeidung von Interessenkonflikten durch Nebentätigkeiten bzw.
Kapitalbeteiligungen
5. Spenden
III. Interne Organisationsmaßnahmen
1. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung und lückenlose Dokumentation
2. Personalrotation in sensiblen Bereichen
3. Lieferanten-Alternativen
4. Vertrauliches Hinweisgebersystem (Whistleblowing)
5. Information und Kommunikation
IV. Kontrolle und Sanktion
1. Plausibilitätsprüfungen
2. Stärkung von Revision und Compliance
3. Sanktionen
Quelle:
http://www.icc-deutschland.de/index.php?id=64
|