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Gewerbe > freiberufliche Tätigkeit! BAVARIANET ist als Consultant (Unternehmensberater) tätig. Die Unternehmensberatung ist eine rein freiberufliche Tätigkeit und unterliegt nicht der Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO. Die steuerliche Beurteilung der freiberuflichen Tätigkeit ergibt sich aus den § 20 Abs. 1 Satz 2 UStG und § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. GewO § 14 = Anzeigepflicht UStG § 20 = Berechnung der Steuereinnahmen nach vereinnahmten Entgelten EStG § 18 = Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit |
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