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Gewerbe > freiberufliche Tätigkeit!

BAVARIANET ist als Consultant (Unternehmensberater) tätig. Die Unternehmensberatung ist eine rein freiberufliche Tätigkeit und unterliegt nicht der Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO.

Die steuerliche Beurteilung der freiberuflichen Tätigkeit ergibt sich aus den § 20 Abs. 1 Satz 2 UStG und § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

GewO § 14     =   Anzeigepflicht

UStG § 20      =   Berechnung der Steuereinnahmen nach vereinnahmten Entgelten

EStG § 18      =   Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

 


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Stand: 04.09.2010