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(VISA-Card ohne Schufa)

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Begriffe
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Letter of Intent
Lettre d’lntention,
Absichtserklärung
Schriftliche Erklärung in
Verträgen, in denen sich die
Vertragspartner gemeinsamer Verhandlungsziele
versichern oder eine
Partei einer anderen eine - in der Regel
unverbindliche - Offerte macht.
Die
Bestätigung einer vorläufigen
Order, die nach
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen endgültig
erteilt werden
soll (wird).
Bankauskunft / BCL
Bankauskünfte sind allgemein gehaltene
Feststellungen und Bemerkungen über die
wirtschaftlichen Verhältnisse eines
Kunden, seine
Kreditwürdigkeit und
Zahlungsfähigkeit. Bei Geschäftskunden können
nach
Handelsbrauch allgemeine Auskünfte gegeben
werden. Für Auskunftsanfragen zwischen
Banken haben diese entsprechende
Grundsätze vereinbart. So sind
Auskunftsanfragen grundsätzlich nur schriftlich zu
stellen, wobei angegeben wird, ob die
Anfrage im
Eigen- oder im Kundeninteresse erfolgt.
Bankauskünfte
sollen immer allgemein
gehalten sein. Sie werden nur aufgrund von
Erkenntnissen erteilt, die der auskunftgebenden
Stelle vorliegen, ohne dass Recherchen
angestellt werden. Der
Kunde, der eine Bankauskunft erhält, ist
ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er empfangene
Informationen nur für den angegebenen Zweck
verwenden und nicht an Dritte weitergeben darf.
Angebot / FCO
Waren oder
Dienstleistungen, die zum
Verkauf und / oder
Tausch bereitstehen.
Das (schriftliche) Angebot eines
Anbieters zu
Lieferung spezifischer
Produkte oder
Dienstleistungen unter Angabe der
Preise und sonstigen
Bedingungen (Verkaufs-,
Lieferbedingungen). (Siehe auch:
Submission).
Die schriftliche Aufstellung der
Problemlösungsfähigkeiten und
Qualitätskriterien eines
Produktes sowie den produktbegleitenden
Dienstleistungen mit den
Konditionen. Angebote reduzieren ihren
Inhalt auf den
Produktpreis, ohne dass sie ausreichend
deutlich machen, welchen
Produktnutzen der
Käufer dadurch erhält. Bereits während des
Verkaufsgesprächs wird deutlich, welchen
Nutzen der
Kunde vom entsprechenden
Produkt erwartet, beziehungsweise welche
Problemfelder zur
Lösung anstehen. An diesen
Merkmalen sollten sich nicht nur die weiteren
Argumente des
Verkäufers orientieren. Sie sollten auch die
Basis für das schriftliche Angebot sein. Wenn das schriftliche Angebot nur als
Folgephase des
Verkaufsgesprächs gesehen wird, dann wird nur
noch über
Konditionen verhandelt. Es fehlen jedoch die
Produktleistungen, für die der
Preis kalkuliert ist. Deshalb ist es sinnvoll,
im schriftlichen Angebot kundennutzenorientiert die
Inhalte der
Produktpräsentation und des
Verkaufsgesprächs zu wiederholen, damit auch
die Preisleistungsfähigkeit des
Produktes deutlich zum Vorschein kommt.
Letter of Credit
im internationalen
Handelsverkehr gebräuchliches Synonym für
Dokumenten-Akkreditiv (Akkreditiv).
(a) anglo-amerikanische Bezeichnung für Dokumentenakkreditiv
(b) Kreditbesicherungsgarantie, die eine inländische Bank ihren inländischen
Kunden einräumt, damit dieser bei einer Bank im
Ausland leichter einen
Kredit aufnehmen kann.
Standby Letter of Credit (SBLC)
Bankgarantie in Akkreditivform
Darin verpflichtet sich die eröffnende Bank für
Rechnung ihres
Auftraggebers gegenüber einem benannten
Begünstigten, diesen für den Fall schadlos zu
halten, daß der
Begünstigte mit im einzelnen im Standby
Letter of Credit spezifizierten
Dokumenten die
Nichterfüllung von dem
Auftraggeber oder einem Dritten obliegenden
Verpflichtungen darlegt. Er hat
Eingang in die Einheitlichen
Richtlinien und Gebräuche für
Dokumentenakkreditive (ERA 500) gefunden.
Obwohl der Standby
Letter of Credit äußerlich in der Regel
akkreditivmäßig aufgemacht ist, muß er materiell als garantieähnliches
Instrument angesehen werden, wenn der
wirtschaftliche Zweck der
Verpflichtung nicht - wie beim
Akkreditiv- auf die
Erfüllung einer
Zahlungsverpflichtung gerichtet ist, sondern -
wie bei einer
Bankgarantie -die finanziellen
Nachteile beim Ausbleiben eines bestimmten
Erfolges (zum Beispiel
Nichterfüllung einer Lieferpflicht)
ausgeglichen werden
sollen. Ursprünglich für die US-amerikanische
Bankpraxis entwickelt, um den dort geltenden, zwischenzeitlich jedoch
überholten, speziellen Rechtsbedingungen zu genügen, ist er jedoch inzwischen
auch im internationalen
Geschäft anzutreffen.
Revolvierendes Akkreditiv (RLC)
Akkreditiv, das nach
erfolgter
Inanspruchnahme automatisch ein- oder mehrmals
für einen
Begünstigten wieder verfügbar wird, bis ein
bestimmter
Höchstbetrag oder eine im
Akkreditiv genannte Anzahl von
Inanspruchnahmen erreicht ist. Von einem
kumulativ
revolvierenden
Akkreditiv wird gesprochen, wenn ein nicht
ausgenutzter
Betrag der nächsten Rate hinzugerechnet werden
kann. Von einem nichtkumulativ
revolvierenden
Akkreditiv wird gesprochen, wenn ein nicht
ausgenutzter
Betrag verfällt.
Anwendung findet diese Form der
Finanzierung unter anderem zwischen zwei
regelmäßig agierenden Geschäftspartnern oder im Fall von
Sukzessiv-Lieferverträgen (»Revolving
Credit).
Bankgarantie (BG)
abstraktes
Zahlungsversprechen einer Bank für den Fall,
dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit übernimmt das
Kreditinstitut dafür eine
Garantie, dass ein bestimmter
Erfolg (möglicher
Schaden) eintritt (nicht eintritt). Die Bank
ist verpflichtet, bei einer
Inanspruchnahme aus der Bankgarantie auf erste
Anforderung zu zahlen.
Ausformungen der Bankgarantie im Inlands- und
Auslandsgeschäft sind: Ausschreibungs- oder
Bietungsgarantie, Anzahlungs-, Lieferungs-,
Leistungs- bzw.
Gewährleistungsgarantie.
Im Gegensatz zur Bankgarantie handelt es sich bei der
Bürgschaft um eine akzessorische
Verpflichtung, die zur Sicherstellung einer
gegen den
Hauptschuldner bereits entstandenen oder noch
entstehenden
Forderung abgegeben wird (
Avalkredit).
Die Internationale
Handelskammer (ICC) hat 1992 Einheitliche
Richtlinien für auf
Anforderung
zahlbare
Garantien (ERG) (ICC-Publikation Nr. 458/1)
veröffentlicht, die
Grundsätze der internationalen
Bankgarantiepraxis wiedergeben.
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