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Akkreditive (Import & Export) - Produktbeschreibung Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/dokumentenakkreditive/dokumentenakkreditive.htm Letter-of-Credit (L/C)im internationalen
Handelsverkehr gebräuchliches Synonym für
Dokumenten-Akkreditiv (Akkreditiv).
Standby-Letter-of-Credit (SBLC)
Bankgarantie in Akkreditivform Revolvierendes Akkreditiv (RLC)Akkreditiv, das nach erfolgter Inanspruchnahme automatisch ein- oder mehrmals für einen Begünstigten wieder verfügbar wird, bis ein bestimmter Höchstbetrag oder eine im Akkreditiv genannte Anzahl von Inanspruchnahmen erreicht ist. Von einem kumulativ revolvierenden Akkreditiv wird gesprochen, wenn ein nicht ausgenutzter Betrag der nächsten Rate hinzugerechnet werden kann. Von einem nichtkumulativ revolvierenden Akkreditiv wird gesprochen, wenn ein nicht ausgenutzter Betrag verfällt. Anwendung findet diese Form der Finanzierung unter anderem zwischen zwei regelmäßig agierenden Geschäftspartnern oder im Fall von Sukzessiv-Lieferverträgen (»Revolving Credit). Übertragbares Akkreditiv Ein übertragbares Akkreditiv muss bereits als solches eröffnet sein (transferable). Es kann vom Erstbegünstigten als Gesamtakkreditiv oder in Teilen auf einen oder mehrere Zweitbegünstigte z.B. Unterlieferanten übertragen werden. Dokumentenakkreditive
[s.a.
Zahlungsbedingungen; Zahlungssicherung] Ein
Akkreditiv ist eine
vertragliche Vereinbarung, wonach sich ein
Kreditinstitut seinem
Kunden (Akkreditivauftraggeber,
Importeur) gegenüber verpflichtet hat, dessen
Weisungen
entsprechend bei
Erfüllung der vorgeschriebenen
Bedingungen einen im
Akkreditiv bezifferten
Betrag einem Dritten (Begünstigten,
Exporteur) auszuzahlen. Diese
treuhänderische Form der Zahlungsabwicklung wurde erstmals im 17.
Jahrhundert in
Großbritannien verwendet, wo internationale
Geschäfte weitgehend über den
Bankplatz London abgewickelt wurden, auch wenn die
Partner
in anderen Ländern ansässig
waren
(vgl. Schroth, 2001, S. 25; Deutsche Bank, 1998, S. 18). Bei einem
Bankakkreditiv überweist ein
Kreditinstitut auf
Anweisung eines
Auftraggebers einen
Geldbetrag an ein
Kreditinstitut, das die
Zahlung
an den vom
Auftraggeber genannten
Empfänger nach dessen
Legitimationsprüfung weiterleitet. Das Bankakkreditiv, das in früheren
Jahren als Mittel des
bargeldlosen
Zahlungsverkehrs
Verwendung fand, wurde in der Form eines
Reisekreditbriefes (Reiseakkreditiv)
genutzt. Es wird auch als
Bar-Akkreditiv (clean
credit) bezeichnet. In jüngerer Zeit wird es durch
Reiseschecks und insbesondere durch
Euroschecks und
Kreditkarten zunehmend verdrängt. Im
Außenhandel hat das Bankakkreditiv auf Grund der fehlenden
Zahlungssicherungsfunktion keine
Bedeutung mehr.
Neben den Bar-Akkreditiven sind als weitere Art des Akkreditivs Dokumentenakkreditive hervorzuheben, die für das internationale Geschäft eine herausragende Bedeutung erlangt haben. Da Dokumentenakkreditive ebenso wie das Dokumenteninkasso eine Zahlungssicherungs- und Finanzierungsfunktion übernehmen, werden sie dementsprechend als Instrumente der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung eingesetzt. Ein Dokumentenakkreditiv basiert auf einem Warengeschäft mit einem Kaufvertrag und der Verpflichtung zur Akkreditiv-Eröffnung seitens des Käufers (Importeurs). Wesentliches Element eines Dokumentenakkreditivs ist die bindende Verpflichtungserklärung eines Kreditinstituts (Zahlungsversprechen der Importeurbank), bei Vorlage entsprechender Dokumente, die den Versand, die Versicherung, die Qualität und/oder andere auf die Ware bezogene Sachverhalte beweisen, Zahlungen zu leisten (vgl. Häberle, 1998, S. 371). Bezüglich der Zahlungssicherung erhält der Exporteur für seine Kaufpreisforderung eine Sicherung, indem ihm eine Bank ein Zahlungsversprechen gibt. Er versendet die Ware erst nach Vorlage des Akkreditivs, sichert so seine Forderung und reduziert sein Annahmerisiko sowie sein Zahlungsrisiko, da er bei Erfüllung der im Akkreditiv genannten Bedingungen Leistungen von der Bank erhält. Für die Beurteilung der Akkreditivkonformität der Dokumente gelten die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer, Paris. Als Arten der Dokumentenakkreditive lassen sich Auszahlungsakkreditive (d/p credit) und Wechselakkreditive (d/a credit) unterscheiden. Beim d/p credit erfolgt die Zahlung bei Eingang der Dokumente, d.h. bei Sichtung der Dokumente (Sichtakkreditiv) oder z.B. bei Schiffsankunft (Deferred Payment Akkreditiv). Beim d/a credit erfolgt die Zahlung nach Ablauf des Zahlungsziels auf Wechselbasis. Die Akzeptleistung kann von Kreditinstituten (Remboursakkreditiv) oder vom Importeur (Negoziationsakkreditiv) erfolgen. In beiden Fällen erfolgt eine Zahlung auf Akkreditivbasis erst nach Ablauf einer Dokumentenakkreditive umfassen auch eine Finanzierungsfunktion, weil der Exporteur sofort bei der Einreichung der Dokumente Zahlungen erhält und nicht die Finanzierung der Transportdauer vornehmen muss. Übersicht 32 zeigt den Ablauf eines Dokumentenakkreditivs. Frist im Anschluss an die Sichtung der Dokumente. Weitere Formen der Akkredi-) tive lassen sich nach
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