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Akkreditive (Import & Export) - Produktbeschreibung

Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/dokumentenakkreditive/dokumentenakkreditive.htm

Letter-of-Credit (L/C)

im internationalen Handelsverkehr gebräuchliches Synonym für Dokumenten-Akkreditiv (Akkreditiv).

(a) anglo-amerikanische Bezeichnung für Dokumentenakkreditiv
(b) Kreditbesicherungsgarantie, die eine inländische Bank ihren inländischen Kunden einräumt, damit dieser bei einer Bank im Ausland leichter einen Kredit aufnehmen kann.

Standby-Letter-of-Credit (SBLC) 

Bankgarantie in Akkreditivform
Darin verpflichtet sich die eröffnende Bank für Rechnung ihres Auftraggebers gegenüber einem benannten Begünstigten, diesen für den Fall schadlos zu halten, dass der Begünstigte mit im einzelnen im Standby Letter of Credit spezifizierten Dokumenten die Nichterfüllung von dem Auftraggeber oder einem Dritten obliegenden Verpflichtungen darlegt. Er hat Eingang in die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA 500) gefunden. Obwohl der Standby Letter of Credit äußerlich in der Regel akkreditivmäßig aufgemacht ist, muss er materiell als garantieähnliches Instrument angesehen werden, wenn der wirtschaftliche Zweck der Verpflichtung nicht - wie beim Akkreditiv - auf die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gerichtet ist, sondern - wie bei einer Bankgarantie - die finanziellen Nachteile beim Ausbleiben eines bestimmten Erfolges (zum Beispiel Nichterfüllung einer Lieferpflicht) ausgeglichen werden sollen. Ursprünglich für die US-amerikanische Bankpraxis entwickelt, um den dort geltenden, zwischenzeitlich jedoch überholten, speziellen Rechtsbedingungen zu genügen, ist er jedoch inzwischen auch im internationalen Geschäft anzutreffen.

Revolvierendes Akkreditiv (RLC)

Akkreditiv, das nach erfolgter Inanspruchnahme automatisch ein- oder mehrmals für einen Begünstigten wieder verfügbar wird, bis ein bestimmter Höchstbetrag oder eine im Akkreditiv genannte Anzahl von Inanspruchnahmen erreicht ist. Von einem kumulativ revolvierenden Akkreditiv wird gesprochen, wenn ein nicht ausgenutzter Betrag der nächsten Rate hinzugerechnet werden kann. Von einem nichtkumulativ revolvierenden Akkreditiv wird gesprochen, wenn ein nicht ausgenutzter Betrag verfällt. Anwendung findet diese Form der Finanzierung unter anderem zwischen zwei regelmäßig agierenden Geschäftspartnern oder im Fall von Sukzessiv-Lieferverträgen (»Revolving Credit).

Übertragbares Akkreditiv

Ein übertragbares Akkreditiv muss bereits als solches eröffnet sein (transferable). Es kann vom Erstbegünstigten als Gesamtakkreditiv oder in Teilen auf einen oder mehrere Zweitbegünstigte z.B. Unterlieferanten übertragen werden.

Dokumentenakkreditive

[s.a. Zahlungsbedingungen; Zahlungssicherung] Ein Akkreditiv ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach sich ein Kreditinstitut seinem Kunden (Akkreditivauftraggeber, Importeur) gegenüber verpflichtet hat, dessen Weisungen entsprechend bei Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen einen im Akkreditiv bezifferten Betrag einem Dritten (Begünstigten, Exporteur) auszuzahlen. Diese treuhänderische Form der Zahlungsabwicklung wurde erstmals im 17. Jahrhundert in Großbritannien verwendet, wo internationale Geschäfte weitgehend über den Bankplatz London abgewickelt wurden, auch wenn die Partner in anderen Ländern ansässig waren (vgl. Schroth, 2001, S. 25; Deutsche Bank, 1998, S. 18). Bei einem Bankakkreditiv überweist ein Kreditinstitut auf Anweisung eines Auftraggebers einen Geldbetrag an ein Kreditinstitut, das die Zahlung an den vom Auftraggeber genannten Empfänger nach dessen Legitimationsprüfung weiterleitet. Das Bankakkreditiv, das in früheren Jahren als Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs Verwendung fand, wurde in der Form eines Reisekreditbriefes (Reiseakkreditiv) genutzt. Es wird auch als Bar-Akkreditiv (clean credit) bezeichnet. In jüngerer Zeit wird es durch Reiseschecks und insbesondere durch Euroschecks und Kreditkarten zunehmend verdrängt. Im Außenhandel hat das Bankakkreditiv auf Grund der fehlenden Zahlungssicherungsfunktion keine Bedeutung mehr.

Neben den Bar-Akkreditiven sind als weitere Art des Akkreditivs Dokumentenakkreditive hervorzuheben, die für das internationale Geschäft eine herausragende Bedeutung erlangt haben. Da Dokumentenakkreditive ebenso wie das Dokumenteninkasso eine Zahlungssicherungs- und Finanzierungsfunktion übernehmen, werden sie dementsprechend als Instrumente der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung eingesetzt.

Ein Dokumentenakkreditiv basiert auf einem Warengeschäft mit einem Kaufvertrag und der Verpflichtung zur Akkreditiv-Eröffnung seitens des Käufers (Importeurs). Wesentliches Element eines Dokumentenakkreditivs ist die bindende Verpflichtungserklärung eines Kreditinstituts (Zahlungsversprechen der Importeurbank), bei Vorlage entsprechender Dokumente, die den Versand, die Versicherung, die Qualität und/oder andere auf die Ware bezogene Sachverhalte beweisen, Zahlungen zu leisten (vgl. Häberle, 1998, S. 371).

Bezüglich der Zahlungssicherung erhält der Exporteur für seine Kaufpreisforderung eine Sicherung, indem ihm eine Bank ein Zahlungsversprechen gibt. Er versendet die Ware erst nach Vorlage des Akkreditivs, sichert so seine Forderung und reduziert sein Annahmerisiko sowie sein Zahlungsrisiko, da er bei Erfüllung der im Akkreditiv genannten Bedingungen Leistungen von der Bank erhält. Für die Beurteilung der Akkreditivkonformität der Dokumente gelten die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer, Paris.

Als Arten der Dokumentenakkreditive lassen sich Auszahlungsakkreditive (d/p credit) und Wechselakkreditive (d/a credit) unterscheiden. Beim d/p credit erfolgt die Zahlung bei Eingang der Dokumente, d.h. bei Sichtung der Dokumente (Sichtakkreditiv) oder z.B. bei Schiffsankunft (Deferred Payment Akkreditiv).

Beim d/a credit erfolgt die Zahlung nach Ablauf des Zahlungsziels auf Wechselbasis. Die Akzeptleistung kann von Kreditinstituten (Remboursakkreditiv) oder vom Importeur (Negoziationsakkreditiv) erfolgen. In beiden Fällen erfolgt eine Zahlung auf Akkreditivbasis erst nach Ablauf einer Dokumentenakkreditive umfassen auch eine Finanzierungsfunktion, weil der Exporteur sofort bei der Einreichung der Dokumente Zahlungen erhält und nicht die Finanzierung der Transportdauer vornehmen muss. Übersicht 32 zeigt den Ablauf eines Dokumentenakkreditivs. Frist im Anschluss an die Sichtung der Dokumente. Weitere Formen der Akkredi-) tive lassen sich nach

 

 

 


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Stand: 09.04.2012